Berechnung nach § 2 Abs. 1 Z 3 NoVAG 1991 (Rechtslage ab 1.7.2025), angewendet auf Wohnmobile (Klasse M1)
gem. BMF. Mindeststeuersatz für Wohnmobile 16%, Höchststeuersatz 80%. Als CO₂-Ersatzwert ist für Wohnmobile
der Aufbauart „SA“ wahlweise das Zweifache der Motor-Nennleistung in kW zulässig.
Sonderausstattung & Pakete
Messeaktionen · Caravan Salon Düsseldorf 2026
Aktionszeitraum 10.08.–09.09.2026. Alle Aktionen sind miteinander kombinierbar (Rundschreiben Nr. 16-2026).